Kühl- und Eiltransporte
Besonders flexibel und schnell: Thermo-Express
Für Thermotransporte im Temperaturbereich von -25 °C bis +25 °C setzen wir für Ladungen bis 1.100 kg besonders flexible Thermosprinter ein. Damit erreichen Ihre Güter sicher und kosteneffizient zu jeder Jahreszeit auch die entlegensten Orte Europas in kürzester Zeit.
Mit langjähriger Erfahrung im Bereich der temeraturgeführten Transporte, garantieren wir Fachkompetenz in der Abwicklung, schnelle Reaktionszeiten und ein Höchstmaß an Sicherheit und Zuverlässigkeit.
Unsere umweltfreundlichen Fahrzeuge verfügen über jährlich gewartete leistungsstarke Kühlaggregate und Temperaturschreiber nach EN 12830 jährlich kalibriert gemäß DIN 13486, die auch unter erschwerten Bedingungen eine konstante Temperatur während des Transports sicherstellen und dokumentieren.
Geschultes und erfahrenes Personal, welches im Besitz eines Gesundheitsausweises nach § 43 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz ist, sorgt für eine schnelle und sichere Zustellung Ihrer Güter in ganz Europa. Wir sorgen für eine ständig gleich bleibende Transporttemperatur.
- Transport medizinischer Produkte
- Transport von Lebensmitteln (gültiges ATP)
- Transporterfahrung im Zustelldienst (Filialbelieferung)
- schnellstmögliche Erstellung von moderaten Preisangeboten
- 24-Stunden ganzjährig erreichbar
- Verpackungsmöglichkeit vorhanden
- Fahrzeuge mit Kältevorhängen und Ladungssicherungssystem
Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), jeweils neuste Fassung.
- Ziffer 23 ADSp beschränkt die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB für Schäden
- in Speditionellem Gewahrsam auf 5 EUR/kg
- bei multimodalen unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg (Sonderziehungsrechte)
- je Schadenfall auf 1 Mio EUR bzw. 2 SZR/kg bzw. je Schadenereignis auf 2 Mio EUR oder 2 SZR/kg je Schadenereignis, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist
- soweit wir nach den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens haften, gilt Ziffer 27 ADSp nicht